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EEG-gestützte Narkose (Messung der Narkosetiefe): BIS (= Bispektraler Index)

„Am meisten hab ich eigentlich Angst vor der Narkose…“

In vielen Aufklärungsgesprächen mit unseren Patienten sehen wir, dass die Patienten weniger Angst vor der Operation an sich haben, sondern davor während des Eingriffes plötzlich wieder zu Bewusstsein zu kommen oder aus der Narkose nicht mehr aufzuwachen.

Zum Glück sind diese Befürchtungen im Allgemeinen vollkommen unbegründet. So kommen bei uns ausschließlich moderne Narkosetechniken und -medikamente zum Einsatz, die sich durch eine sehr hohe Patientensicherheit, sowie eine ebenso gute Verträglichkeit auszeichnen. Das Einschlafen sowie das Aufwachen wird im Allgemeinen als sehr angenehm empfunden.

Medikamente zur Hypnose (= Schlaf) und Analgesie (= Schmerzausschaltung) bewirken die eigentliche Ausschaltung des Bewusstseins während einer Vollnarkose. Bei der Dosierung der Narkosemedikamente orientiert sich Ihr Narkosearzt (= Anästhesist) an Körperdaten des Patienten (Größe, Gewicht, Alter), am Verlauf der Operation sowie an individuellen Messwerten wie z.B. Blutdruck, Herzfrequenz und Eigenatmung.

Die routinemäßig erhobenen Patientendaten zeigen an, ob der Patient gegenüber dem Operationsstress gut abgeschirmt ist. Zusätzlich zu diesen indirekten Aussagen über die eigentliche Schlaftiefe kann Ihr Anästhesist bei bestimmten Indikationen ein EEG-basiertes Verfahren zur Überwachung der Narkosetiefe einsetzen. Hierbei werden über eine spezielle Klebeelektrode auf der Stirn (siehe Foto 1) die Hirnströme des Patienten abgeleitet, computerbasiert analysiert und als der narkosetiefe-repräsentierender Zahlenwert (= Bispektraler Index, BIS, siehe Foto 2) kontinuierlich angezeigt. Das Messverfahren hilft so dem Anästhesisten eine auf jede Patientin und jeden Patienten individuell angepasste Narkose durchzuführen*.

Mögliche Vorteile aufgrund der EEG-Überwachung:

Bitte sprechen Sie Ihren Narkosearzt bei Interesse dazu an.

*Die EEG-Untersuchung der Narkosetiefe ist leider keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Es handelt sich um eine gesondert zu berechnende Leistung, die Ihnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden muss. Dieses Verfahren stellt eine zusätzliche Erweiterung der Überwachungs- und Steuerungsmethoden für die Vollnarkose dar und ersetzt nie die ohnehin übliche Überwachung der Atmung und des Kreislaufs (sog. Vitalparameter) des Patienten über das bereits vorhandene Monitorsystem.

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